Die Rechtsharmonisierung sollen sogenannte institutionelle Elemente gewährleisten. Mit ihnen lässt sich der bilaterale Weg stabilisieren und Rechtssicherheit schaffen.
Einschätzung des Bundesrates
- Fragment#2 · Einleitung, Absatz 3, Sätze 1–2
- Versionabgerufen 12.09.2026 · HTML · sha256 42ea9e…74e26043
- QuellePaket Schweiz–EU (Bilaterale III)
- HerausgeberEidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Staatssekretariat
