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Bundesfinanzen

Weniger Einnahmen aus der direkten Bundessteuer – wie viel, hängt vom Modell ab

1. Ordnungnur qualitativ↓ sinktumkehrbarBund und Kantone (Einnahmen aus der direkten Bundessteuer)

Wie viel Bund und Kantone weniger einnehmen, hängt laut Bundesrat davon ab, wie die gemeinsame Besteuerung umgesetzt wird. Für die alternative Steuerberechnung, die die Übergangsbestimmung für eine Verordnung vorschreibt, schätzt er bei den geltenden Tarifen Mindereinnahmen von rund 700 Millionen bis rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr (hochgerechnet auf 2025). Für ein Splitting schätzt er rund 1,5 bis 2,2 Milliarden Franken pro Jahr bei einem Splittingfaktor von 1,7 und rund 2,4 bis 3,1 Milliarden bei einem Faktor von 2. Von den Mindereinnahmen trüge der Bund 78,8 Prozent, die Kantone 21,2 Prozent. Die Schätzungen sind laut Bundesrat mit erheblicher Unsicherheit behaftet, weil die Steuerstatistik nicht zeigt, wie das Einkommen zwischen den Eheleuten aufgeteilt ist. Den kantonalen Veranlagungsbehörden brächte eine alternative Steuerberechnung laut Bundesrat einen Umstellungsaufwand. Laut den Initiantinnen und Initianten entstünde der Bevölkerung kein Mehraufwand, und die alternative Steuerberechnung sei mit den Steuersystemen der Kantone kompatibel.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (7)

stützt

Wird das Modell gestützt auf die geltenden Tarife umgesetzt, dann würden pro Jahr bei der direkten Bundessteuer geschätzte Mindereinnahmen zwischen rund 700 Millionen und rund 1,4 Milliarden Franken resultieren (Daten der Bundessteuerstatistik 2021, Hochrechnung auf das Jahr 2025).

stützt

Die finanziellen Auswirkungen und die Auswirkungen auf die Belastungsrelationen bei der direkten Bundessteuer sind abhängig von der Ausgestaltung des Besteuerungsmodells. Allfällige Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer würden zu 78,8 Prozent auf den Bund und zu 21,2 Prozent auf die Kantone entfallen.

stützt

Die Auswirkungen auf die Steuerbelastungen und die geschätzten finanziellen Auswirkungen einer Umsetzung gestützt auf die Übergangsbestimmungen entsprechen den Ausführungen in Ziffer 4.2.3 zum Modell der alternativen Steuerberechnung.

stützt

Bei einem Splittingfaktor von 1,7 ergibt sich ein Schätzband von jährlichen Mindereinnahmen zwischen rund 1,5 und rund 2,2 Milliarden Franken. Bei einem Splittingfaktor von 2 beträgt das Schätzband zwischen rund 2,4 und rund 3,1 Milliarden Franken pro Jahr.

relativiert

Die fehlende Information zur Einkommensaufteilung bei Ehepaaren in der Bundessteuerstatistik und die auf Annahmen beruhende Ergänzung dieser Informationen sind der Hauptgrund, warum die quantitativen Schätzungen der finanziellen Auswirkungen von Reformoptionen sowie diejenigen zur Anzahl der Ehepaare, die bei der direkten Bundessteuer gegenüber einem unverheirateten Paar eine Mehr- oder Minderbelastung haben, mit erheblicher Unsicherheit behaftet sind.

relativiert

Mit der alternativen Steuerberechnung entstehe kein Mehraufwand für die Bevölkerung: Ehepaare füllten weiterhin nur eine Steuererklärung aus, bezahlten aber garantiert nicht mehr als Unverheiratete. Das sei gerecht, einfach umzusetzen und mit den Steuersystemen der Kantone kompatibel.

Kontext

Eine alternative Steuerberechnung bei der direkten Bundessteuer hätte einen Umstellungsaufwand für die kantonalen Veranlagungsbehörden zur Folge.