Bilaterale III / Auswirkungen / Mehrkosten in der Sozialhilfe durch das Daueraufenthaltsrecht
Sozialhilfe
Mehrkosten in der Sozialhilfe durch das Daueraufenthaltsrecht
1. Ordnungquantifiziert↑ steigtteilweise umkehrbarKantone und Gemeinden (Sozialhilfe)
Wer das Daueraufenthaltsrecht erworben hat, kann Sozialhilfe beziehen, ohne das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Die Kosten tragen vor allem Kantone und Gemeinden.
Spanne der Regulierungsfolgenabschätzung, die Ecoplan im Auftrag des SEM erstellt hat, gestützt auf die Zahlen der Jahre 2015–2019. Tief und hoch sind die beiden Szenarien der Studie; zentral ist der Mittelwert der Spanne, nicht eine Zahl der Studie. Übernommen, nicht selbst gerechnet.
Analyselauf
Seed v1 – Bilaterale III · 12.09.2026
Veröffentlicht
12.09.2026
Belege zur Schätzung (1)
stützt
Die daraus resultierenden Mehrkosten werden auf jährlich 56 bis 74 Mio. CHF geschätzt, was rund 2.0% bis 2.7% der Gesamtausgaben im Bereich der Sozialhilfe entspricht.
56 bis 74 Mio. CHF
Fragment#2 · Management Summary (PDF-Seite 7)
Versionabgerufen 12.09.2026 · PDF · sha256 4279e9…e719d1c9
Nach der Teilübernahme der UBRL erfüllen gemäss Berechnungen fünf Jahre nach Einführung bis zu 570’000 EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz die Kriterien für das Daueraufenthaltsrecht, da viele bereits eine fünfjährige Aufenthalts- und Erwerbstätigendauer unter der UBRL aufweisen.
Fragment#1 · Management Summary (PDF-Seite 5)
Versionabgerufen 12.09.2026 · PDF · sha256 4279e9…e719d1c9