Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0266

Subvention · 750 / SBFI · WBF

Steuerung und Qualitätssicherung Hochschulsystem

Kreditnummer
A231.0266
2025
3.3 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
swissuniversities, Akkreditierungsrat, Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK), Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ)
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 30.09.2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG; SR 414.20), Art. 7,9, 19 - 22
Form
Nicht rückzahlbare Geldleistung · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
2002
Leistung
Der Bund unterstützt zur Steuerung und Qualitätssicherung im Schweizerischen Hochschulsystem die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities), den Akkreditierungsrat und die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ). Die Kosten der drei Organe werden je hälftig von Bund und Kantonen getragen.
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

012341980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20132.0
20142.2
20153.0
20162.6
20172.9
20182.9
20193.2
20203.1
20213.1
20223.1
20233.1
20243.2
20253.3

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung
Departement
WBF
Form der Subvention
Nicht rückzahlbare Geldleistung
Kreditnummer
A231.0266
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 30.09.2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG; SR 414.20), Art. 7,9, 19 - 22
Subventionierte Leistungen
Der Bund unterstützt zur Steuerung und Qualitätssicherung im Schweizerischen Hochschulsystem die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities), den Akkreditierungsrat und die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ). Die Kosten der drei Organe werden je hälftig von Bund und Kantonen getragen.
Subventionierung der Leistung seit
2002
Subventionsbezeichnung
Steuerung und Qualitätssicherung Hochschulsystem
Subventionsempfänger
swissuniversities, Akkreditierungsrat, Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK), Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ)
Verwaltungseinheit Nr.
750 / SBFI
Änderung der Subventionsverbuchung
2013: Zusammenlegung der Kredite A2310.0186 "Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten" und A2310.0187 "Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung". 2025: Integration des Einzelkredites A202.0145 "Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK)" in den Kredit A231.0266 "Steuerung und Qualitätssicherung Hochschulsystem".
Übergeordnete Ziele des Bundes
Sicherstellung einer gesamtschweizerisch kohärenten Hochschulpolitik. Sicherung und Förderung der Qualität von Lehre und Forschung an den Hochschulen.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.