Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0289

Subvention · 802 / BAV · UVEK

Zwischenstaatliche Org. f. d. intern. Eisenbahnverkehr OTIF

Kreditnummer
A231.0289
2025
0.1 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr, Bern
Rechtsgrundlage
BB zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 14.12.2001; Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1985
Leistung
Mitwirkung als Mitglied bei der Schaffung einheitlicher Rechtsverhältnisse und Vereinheitlichungen im internationalen Eisenbahnverkehr.
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.0250.050.0750.11980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.1
1981
1982
1983
1984
19850.1
1986
1987
1988
1989
19900.1
1991
1992
1993
1994
19950.1
1996
1997
1998
1999
20000.1
2001
2002
2003
2004
20050.1
20060.1
20070.1
20080.1
20090.0
20100.1
20110.1
20120.0
20130.1
20140.0
20150.1
20160.1
20170.1
20180.1
20190.1
20200.1
20210.1
20220.1
20230.1
20240.1
20250.1

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
0
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0289
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
100
Rechtsgrundlage
BB zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 14.12.2001; Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Subventionierte Leistungen
Mitwirkung als Mitglied bei der Schaffung einheitlicher Rechtsverhältnisse und Vereinheitlichungen im internationalen Eisenbahnverkehr.
Subventionierung der Leistung seit
1985
Subventionsbezeichnung
Zwischenstaatliche Org. f. d. intern. Eisenbahnverkehr OTIF
Subventionsempfänger
Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr, Bern
Verwaltungseinheit Nr.
802 / BAV
Übergeordnete Ziele des Bundes
Schaffung einheitlicher Rechtsverhältnisse und Vereinheitlichungen im internationalen Eisenbahnverkehr.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.