Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A2310.0321

Subvention · 306 / BAK · EDI

Angewandte Kunst

Kreditnummer
A2310.0321
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Designer und Designerinnen, Designinstitutionen und Designmuseen, Fotostiftung Winterthur
Rechtsgrundlage
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18.04.1999 (BV; SR 101), Art. 69; Bundesbeschluss vom 18.12.1917 betreffend die Förderung und Hebung der angewandten (industriellen und gewerblichen) Kunst (SR 442.2)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1918
Leistung
Veranstaltungen von Ausstellungen im In- und Ausland bzw. Beiträge an Ausstellungen angewandter Kunst. Veranstaltung von Wettbewerben auf dem Gebiet der angewandten Kunst, Verleihung von Stipendien und Preisen, Atelieraufenthalte im Ausland, Werk- und Projektbeiträge, Bundeskunstsammlung, "Fotostiftung Schweiz".
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

012341980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.9
1991
1992
1993
1994
19951.2
1996
1997
1998
1999
20001.3
2001
2002
2003
2004
20053.5
20063.5
20073.4
20083.5
20093.6
20103.6
20113.5
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2012
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit
Departement
EDI
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0321
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18.04.1999 (BV; SR 101), Art. 69; Bundesbeschluss vom 18.12.1917 betreffend die Förderung und Hebung der angewandten (industriellen und gewerblichen) Kunst (SR 442.2)
Subventionierte Leistungen
Veranstaltungen von Ausstellungen im In- und Ausland bzw. Beiträge an Ausstellungen angewandter Kunst. Veranstaltung von Wettbewerben auf dem Gebiet der angewandten Kunst, Verleihung von Stipendien und Preisen, Atelieraufenthalte im Ausland, Werk- und Projektbeiträge, Bundeskunstsammlung, "Fotostiftung Schweiz".
Subventionierung der Leistung seit
1918
Subventionsbezeichnung
Angewandte Kunst
Subventionsempfänger
Designer und Designerinnen, Designinstitutionen und Designmuseen, Fotostiftung Winterthur
Verwaltungseinheit Nr.
306 / BAK
Änderung der Subventionsverbuchung
Die Subvention ist seit 2012 im Kredit A2310.0491 "Preise, Auszeichnungen und Ankäufe" integriert.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Förderung von Schweizer Kunstschaffenden (DesignerInnen).

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.