Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A2310.0349

Subvention · 704 / SECO · WBF

Heimarbeitsbeschaffung

Kreditnummer
A2310.0349
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit, Amt für Heimarbeit Kanton Uri, Kurszentrum Ballenberg
Rechtsgrundlage
Bundesbeschluss vom 12.02.1949 über die Förderung der Heimarbeit (SR 822.32).
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 60 %, Abgeltung 40 %
Subventioniert seit
1949
Leistung
Die Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit informiert interessierte Kreise über die Rechte und Pflichten bei einer Ausübung von Heimarbeit und bietet Unterstützung beim Aufbau von Heimarbeitsateliers. Zudem vermittelt er HeimarbeiterInnen sowie zu vergebende Heimarbeit. Die Abteilung Heimarbeit des Kantons Uri akquiriert Aufträge für Heimarbeit und erledigt die administrativen Arbeiten wie Abrechnung mit den Arbeitgebern, Lohnzahlung an die HeimarbeiterInnen etc. Im Kurszentrum Ballenberg wird u.a. Personen, welche in Heimarbeit arbeiten (wollen), die Möglichkeit geboten, ein entsprechendes, meist traditionelles Handwerk zu erlernen oder sich weiterzubilden.
Aufgabengebiet
Wirtschaft

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.20.40.61980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.3
1981
1982
1983
1984
19850.3
1986
1987
1988
1989
19900.4
1991
1992
1993
1994
19950.4
1996
1997
1998
1999
20000.4
2001
2002
2003
2004
20050.4
20060.4
20070.4
20080.4
20090.4
20100.4
20110.4
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
40
Anteil Finanzhilfe in %
60
Archiviert ab
2012
Aufgabengebiet
Wirtschaft
Departement
WBF
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0349
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesbeschluss vom 12.02.1949 über die Förderung der Heimarbeit (SR 822.32).
Subventionierte Leistungen
Die Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit informiert interessierte Kreise über die Rechte und Pflichten bei einer Ausübung von Heimarbeit und bietet Unterstützung beim Aufbau von Heimarbeitsateliers. Zudem vermittelt er HeimarbeiterInnen sowie zu vergebende Heimarbeit. Die Abteilung Heimarbeit des Kantons Uri akquiriert Aufträge für Heimarbeit und erledigt die administrativen Arbeiten wie Abrechnung mit den Arbeitgebern, Lohnzahlung an die HeimarbeiterInnen etc. Im Kurszentrum Ballenberg wird u.a. Personen, welche in Heimarbeit arbeiten (wollen), die Möglichkeit geboten, ein entsprechendes, meist traditionelles Handwerk zu erlernen oder sich weiterzubilden.
Subventionierung der Leistung seit
1949
Subventionsbezeichnung
Heimarbeitsbeschaffung
Subventionsempfänger
Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit, Amt für Heimarbeit Kanton Uri, Kurszentrum Ballenberg
Verwaltungseinheit Nr.
704 / SECO
Änderung der Subventionsverbuchung
Der Kredit "Heimarbeitsbeschaffung" wird 2012 aufgehoben. Für die Weiterführung der Unterstützung der Vermittlung von Heimarbeitenden durch die Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit werden im Kredit "Arbeitsvermittlung" jährlich 200 000 Franken eingestellt (vgl. A2310.0347).
Übergeordnete Ziele des Bundes
Förderung der Heimarbeit, sofern diese von sozialer oder staatspolitischer Bedeutung ist und insbesondere die Existenzverhältnisse der Gebirgsbevölkerung zu verbessern vermag.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.