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Subvention · 201 / EDA · EDA

Diplomatischer und konsularischer Schutz

Kreditnummer
A2310.0395
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer oder sich im Ausland aufhaltende Schweizerinnen und Schweizer.
Rechtsgrundlage
Reglement des schweizerischen diplomatischen und konsularischen Dienstes vom 24.11.1967 (SR 191.1), Art. 16 und 17.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1990
Leistung
Uneinbringliche Ausgaben im Ausland im Zusammenhang mit der Vertretung privater schweizerischer Interessen im Ausland. Sehr häufig Aktionen zur Wahrung der Interessen von Schweizerinnen und Schweizern, die im Ausland Hilfe benötigen.
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

01231980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.2
20061.9
20070.2
20080.1
20093.0
20100.2
20110.9
20120.4
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2013
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt
Departement
EDA
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0395
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Reglement des schweizerischen diplomatischen und konsularischen Dienstes vom 24.11.1967 (SR 191.1), Art. 16 und 17.
Subventionierte Leistungen
Uneinbringliche Ausgaben im Ausland im Zusammenhang mit der Vertretung privater schweizerischer Interessen im Ausland. Sehr häufig Aktionen zur Wahrung der Interessen von Schweizerinnen und Schweizern, die im Ausland Hilfe benötigen.
Subventionierung der Leistung seit
1990
Subventionsbezeichnung
Diplomatischer und konsularischer Schutz
Subventionsempfänger
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer oder sich im Ausland aufhaltende Schweizerinnen und Schweizer.
Verwaltungseinheit Nr.
201 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
2013: Verschiebung in den Kredit A2119.0001 übriger Betriebsaufwand im EDA.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Unterstützung von Schweizerinnen und Schweizern, die im Ausland Hilfe benötigen.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.