Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A235.0102

Subvention · 708 / BLW · WBF

Investitionskredite Landwirtschaft

Kreditnummer
A235.0102
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Landwirtinnen und Landwirte, Körperschaften und Anstalten des privaten und öffentlichen Rechts
Rechtsgrundlage
Landwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1); Strukturverbesserungsverordnung vom 7.12.1998 (SVV; SR 913.1); Verordnung des BLW vom 26.11.2003 über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV; SR 913.211).
Form
Darlehen zu Vorzugsbedingungen aus Fonds de Roulement · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1963
Leistung
Starthilfe für Junglandwirte, Ökonomie- und Wohngebäude, Gemeinschaftlicher Inventarkauf, gemeinschaftliche Bauten zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, Kauf Betrieb durch Pächter.
Aufgabengebiet
Landwirtschaft und Ernährung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

−500501001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
198013.0
1981
1982
1983
1984
198533.0
1986
1987
1988
1989
199020.0
1991
1992
1993
1994
199598.2
1996
1997
1998
1999
2000100.0
2001
2002
2003
2004
200568.0
200668.5
200753.9
200851.0
200947.0
201047.0
201113.0
201254.0
201351.0
201445.1
201515.3
201613.0
20176.8
20180.9
2019−0.3
20200.4
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2021
Aufgabengebiet
Landwirtschaft und Ernährung
Departement
WBF
Form der Subvention
Darlehen zu Vorzugsbedingungen aus Fonds de Roulement
Kreditnummer
A235.0102
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Landwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1); Strukturverbesserungsverordnung vom 7.12.1998 (SVV; SR 913.1); Verordnung des BLW vom 26.11.2003 über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV; SR 913.211).
Subventionierte Leistungen
Starthilfe für Junglandwirte, Ökonomie- und Wohngebäude, Gemeinschaftlicher Inventarkauf, gemeinschaftliche Bauten zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, Kauf Betrieb durch Pächter.
Subventionierung der Leistung seit
1963
Subventionsbezeichnung
Investitionskredite Landwirtschaft
Subventionsempfänger
Landwirtinnen und Landwirte, Körperschaften und Anstalten des privaten und öffentlichen Rechts
Verwaltungseinheit Nr.
708 / BLW
Übergeordnete Ziele des Bundes
Verbesserung der Produktionsgrundlagen in der Landwirtschaft und teilweise in der Berufsfischerei (beschränkt sich auf Verarbeitungs- und Verkaufslokale). Investitionskredite tragen zur Senkung der Zinsbelastung und zur Entschuldung der Landwirtschaft bei. Es sind zinslose Darlehen zur Finanzierung insbesondere von Wohn- und Ökonomiegebäuden sowie als Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirten. Über die Starthilfe kann frei verfügt werden, d.h. die Investitionskredite können zur Reduktion der Bankschulden oder für den Kauf von Inventar genutzt werden.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.