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Initiative pour des impôts fédéraux équitables pour les couples mariés / Effets / Personnes non mariées: l'inégalité de traitement subsiste ou s'accroît

Personnes non mariées & familles monoparentales

Personnes non mariées: l'inégalité de traitement subsiste ou s'accroît

1er ordrequalitatif uniquementsens incertainpartiellement réversibleCouples non mariés, personnes seules et familles monoparentales

L'initiative interdit uniquement de désavantager les couples mariés; a contrario, une charge plus élevée des personnes non mariées par rapport aux personnes mariées serait admissible selon le Conseil fédéral. Selon son appréciation, l'initiative n'instaure pas la neutralité à l'égard de l'état civil: le désavantage des personnes non mariées, qui existe selon la configuration, subsisterait, voire serait renforcé. Avec le calcul alternatif de l'impôt, il subsisterait par rapport aux couples mariés qui paient aujourd'hui moins; un splitting intégral imposerait les personnes non mariées de manière comparativement lourde. La question de savoir si les parents élevant seuls leurs enfants et les parents non mariés paieraient davantage dépend de la mise en œuvre: s'ils perdaient le barème plus favorable dont ils bénéficient aujourd'hui, il en résulterait pour eux des charges supplémentaires selon le Conseil fédéral. Selon le Conseil fédéral, un couple marié paie, même avec le calcul alternatif de l'impôt, dans tous les cas moins qu'une personne non mariée ayant le même revenu. Selon les auteurs de l'initiative, en revanche, l'initiative doit traiter tous les couples de la même manière, indépendamment de leur modèle de vie.

Traduction automatique · Original allemand

Die Initiative verbietet nur, Ehepaare zu benachteiligen; eine Mehrbelastung von Unverheirateten gegenüber Verheirateten wäre laut Bundesrat im Umkehrschluss zulässig. Nach seiner Einschätzung stellt die Initiative keine Zivilstandsneutralität her: Die je nach Konstellation bestehende Benachteiligung Unverheirateter würde weiter bestehen oder sogar verstärkt. Mit der alternativen Steuerberechnung bliebe sie gegenüber den Ehepaaren bestehen, die heute weniger zahlen; ein Vollsplitting würde Unverheiratete vergleichsweise hoch belasten. Ob Alleinerziehende und unverheiratete Eltern mehr zahlen, hängt von der Umsetzung ab: Verlören sie den günstigeren Tarif, den sie heute erhalten, entstünden für sie laut Bundesrat Mehrbelastungen. Ein Ehepaar zahlt laut Bundesrat auch mit der alternativen Steuerberechnung in jedem Fall weniger als eine unverheiratete Person mit gleichem Einkommen. Laut den Initiantinnen und Initianten soll die Initiative dagegen alle Paare unabhängig vom Lebensmodell gleich behandeln.

Cet effet n’est décrit que qualitativement. Ce sur quoi il repose figure à droite.

Justificatifs de l’effet (9)

étaye

Die alternative Steuerberechnung hat daher gleichzeitig zur Folge, dass Zweiverdienerehepaare eine tiefere Steuerlast als Einverdienerehepaare mit dem gleichen Gesamteinkommen aufweisen können. Bei Ehepaaren, welche heute eine Minderbelastung gegenüber unverheirateten Paaren aufweisen, hat die alternative Steuerberechnung keine Auswirkungen, womit die Mehrbelastung von unverheirateten Paaren weiterhin bestehen bleibt.

étaye

Sollen jegliche Mehrbelastungen von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren vermieden werden, so liesse sich dies mit einem Vollsplitting umsetzen. Dies würde aber zu einer vergleichsweise hohen Besteuerung von unverheirateten Personen führen.

étaye

Die Initiative schafft zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren ab, sie stellt aber keine Zivilstandsneutralität her. Die je nach Konstellation bestehende Benachteiligung von unverheirateten Personen gegenüber Ehepaaren würde weiter bestehen oder sogar noch verstärkt.

étaye

Die «Steuergerechtigkeits-Initiative» resp. der dazu verabschiedete indirekte Gegenvorschlag zur Einführung der Individualbesteuerung ist zivilstandsneutral, er schliesst sowohl Minder- als auch Mehrbelastungen für unverheiratete Paare gegenüber verheirateten Paaren aus. Demgegenüber würde die vorliegende Volksinitiative die Zivilstandsneutralität verletzen, indem unverheiratete Personen im Vergleich zu Ehepaaren tendenziell Mehrbelastungen aufweisen.

étaye

Dabei stellt sich die Frage, ob jegliche Mehrbelastungen in jedem Einzelfall ausgeschlossen wären. Zulässig wäre demgegenüber im Umkehrschluss eine Mehrbelastung von unverheirateten Personen im Vergleich zu verheirateten.

nuance

Um steuerliche Benachteiligungen von Ehepaaren zu vermeiden, ist der Splitting-Vorteil ausschliesslich Ehepaaren zu gewähren. Unverheiratete Personen mit Kindern würden sodann nach dem Grundtarif besteuert. Dies führt im Vergleich zu heute zu Mehrbelastungen bei unverheirateten Personen mit Kindern sowie Alleinerziehenden.

nuance

Der Wegfall des privilegierten Tarifs führt hingegen bei unverheirateten Personen mit Kindern zu Mehrbelastungen. Dies betrifft sowohl Alleinerziehende als auch unverheiratete Paare mit Kindern.

nuance

Mit der Initiative solle Gerechtigkeit für alle Paare geschaffen werden, damit sie – unabhängig vom Lebensmodell – gleichbehandelt würden.

Contexte

Im Weiteren ist die Belastung eines Ehepaars in jedem Fall niedriger als diejenige einer unverheirateten Person mit gleichem Einkommen.