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Iniziativa per imposte federali eque per i coniugi / Effetti / Imposizione congiunta nella Costituzione – in contraddizione con l'imposizione individuale accettata

Modello d'imposizione & margine di manovra del legislatore

Imposizione congiunta nella Costituzione – in contraddizione con l'imposizione individuale accettata

direttosolo qualitativo↓ diminuisceparzialmente reversibileAssemblea federale (legislazione fiscale), Cantoni (armonizzazione fiscale)

Oggi la Costituzione lascia aperto se i coniugi siano tassati congiuntamente o individualmente. Su mandato del Parlamento, il Consiglio federale ha elaborato una legge federale sull'imposizione individuale quale controprogetto indiretto all'«iniziativa per l'equità fiscale»; gli aventi diritto di voto l'hanno accettata l'8 marzo 2026 con il 54,23 per cento di sì, ed essa entrerà in vigore al più tardi nel 2032. La presente iniziativa sancirebbe invece nella Costituzione l'imposizione congiunta per l'imposta federale diretta; secondo il Consiglio federale, un'imposizione individuale sarebbe poi possibile in tale ambito solo con una nuova modifica costituzionale, e secondo il Consiglio federale l'iniziativa è in contraddizione con quel progetto. Per le imposte cantonali l'imposizione individuale resterebbe possibile sotto il profilo costituzionale, ma il mandato di armonizzazione fiscale ne limiterebbe di fatto fortemente il margine di manovra. Il Consiglio federale ritiene entrambi i modelli adatti a eliminare lo svantaggio dei coniugi, ma vuole lasciare la scelta al legislatore. I promotori dell'iniziativa obiettano che la pura imposizione individuale svantaggia i coniugi con un solo reddito e i coniugi con redditi nettamente diversi.

Traduzione automatica · Originale tedesco

Heute lässt die Verfassung offen, ob Ehepaare gemeinsam oder individuell besteuert werden. Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat ein Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag zur «Steuergerechtigkeits-Initiative» ausgearbeitet; die Stimmberechtigten haben es am 8. März 2026 mit 54,23 Prozent Ja angenommen, und es tritt spätestens 2032 in Kraft. Die vorliegende Initiative würde für die direkte Bundessteuer dagegen die gemeinsame Besteuerung in der Verfassung festschreiben; eine Individualbesteuerung wäre dort laut Bundesrat danach nur mit einer erneuten Verfassungsänderung möglich, und die Initiative steht laut Bundesrat im Widerspruch zu dieser Vorlage. Bei den kantonalen Steuern bliebe die Individualbesteuerung verfassungsrechtlich möglich, der Auftrag zur Steuerharmonisierung würde den Spielraum aber faktisch stark einschränken. Der Bundesrat hält beide Modelle für geeignet, die Benachteiligung von Ehepaaren zu beseitigen, will die Wahl aber dem Gesetzgeber überlassen. Die Initiantinnen und Initianten halten entgegen, die reine Individualbesteuerung benachteilige Einverdienerehepaare und Ehepaare mit deutlich unterschiedlichem Einkommen.

Questo effetto è descritto solo qualitativamente. Gli elementi su cui si basa figurano a destra.

Riscontri dell’effetto (13)

sostiene

Bei einer Stimmbeteiligung von 55,6 % haben die Schweizer Stimmberechtigten anlässlich der Volksabstimmung vom 8. März 2026 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 54,23 % Ja-Stimmen gegen 45,77 % Nein-Stimmen angenommen.

sostiene

Gemäss der systematischen Einordnung der Bestimmung würde die Initiative die gemeinsame Besteuerung nur für die direkte Bundessteuer vorschreiben. Da es in Artikel 128 BV nur um die direkte Bundessteuer geht, wäre eine Individualbesteuerung bei den kantonalen Steuern verfassungsrechtlich weiterhin nicht ausgeschlossen.

sostiene

Die Initiative steht jedoch im Widerspruch zur Vorlage über die Individualbesteuerung, die der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausgearbeitet hat und die nebst der Beseitigung der so genannten Heiratsstrafe zugleich Zivilstandsneutralität herstellt. Daher möchte er die Frage der gemeinsamen oder individuellen Besteuerung nicht auf Verfassungsebene entscheiden, sondern dem Gesetzgeber überlassen.

sostiene

Der Verfassungsauftrag zur Harmonisierung der Einkommenssteuer von Bund und Kantonen (Art. 129 BV) und verwaltungsökonomische Aspekte würden allerdings faktisch den Spielraum des Bundesgesetzgebers, im StHG eine individuelle Besteuerung vorzusehen, stark einschränken.

sostiene

Der Bundesrat empfiehlt beide Volksinitiativen zur Ablehnung, weil die Frage der gemeinsamen oder individuellen Besteuerung seines Erachtens dem Gesetzgeber überlassen werden soll. Der Gesetzgeber wird so nicht in seinem Handlungsspielraum eingeschränkt.

relativizza

Eine Höherbelastung von Ehepaaren kann sowohl mittels einer gemeinsamen als auch einer individuellen Besteuerung vermieden werden. Sowohl die Volksinitiative der Mitte «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» zur gemeinsamen Besteuerung wie auch die Volksinitiative der FDP-Frauen zur Individualbesteuerung «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» sind daher geeignet, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren zu beseitigen.

relativizza

Die reine Individualbesteuerung benachteilige Einverdienerehepaare und Ehepaare mit deutlich unterschiedlichem Einkommen. Jedes Paar solle frei nach seinen Bedürfnissen sein Arbeitspensum festlegen können. Die alternative Steuerberechnung vereine die Vorteile der heutigen Besteuerung und der Individualbesteuerung ohne ihre Nachteile und sichere den Menschen so Flexibilität in allen Lebenslagen.

contesto

Das Bundesgesetz tritt bei einer Annahme spätestens 2032 in Kraft. Der Bundesrat kann ein früheres Inkrafttreten bestimmen.

contesto

In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019–2023 aufzunehmen. Der Bundesrat hat diesen Auftrag am 21. Februar 2024 mit der Verabschiedung der Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirektem Gegenvorschlag erfüllt.

contesto

Eine Mehrheit des Parlaments hat sich am 21. September 2020 für die Individualbesteuerung ausgesprochen und der Nationalrat hat am 25. September 2024 dem indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung) des Bundesrats zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» zugestimmt.

contesto

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» ab. Er teilt das Anliegen, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren zu beseitigen.