Parlament / Geschäfte / 26.4066
Regelmässige Datenerhebungen zu psychischen Erkrankungen und zum psychischen Wohlbefinden
eingereicht am 20.08.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (20.08.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, regelmässige Datenerhebungen zu psychischen Erkrankungen und zum psychischen Wohlbefinden sicherzustellen, beispielsweise in Form einer Kohortenstudie.
Eine Minderheit der Kommission (Thalmann-Bieri, Aellen, Aeschi, Amaudruz, de Courten, Glarner, Gutjahr, Graber, Vietze, Wyssmann) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Die ZHAW stellt fest, dass die Schweiz über keine regelmässig erhobenen epidemiologischen Daten verfügt, die verlässliche Aussagen über die tatsächliche Prävalenz psychischer Erkrankungen in der Bevölkerung ermöglichen. Auch das BAG bestreitet diesen Befund nicht und hält fest, dass gemäss dem Nationalen Gesundheitsbericht 2025 die Frage nach der Prävalenz psychischer Erkrankungen in der Schweiz derzeit mangels entsprechender Studien nicht beantwortet werden kann.
Diese Datenlücke muss geschlossen werden. Die erhöhte Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen fällt sowohl mit der Einführung des Anordnungsmodells (NPP) als auch mit gesellschaftlichen Entwicklungen zusammen. Ohne eine ausreichende epidemiologische Datengrundlage lässt sich nicht beurteilen, ob die gestiegene Inanspruchnahme auf eine Überversorgung zurückzuführen ist oder ob damit vielmehr eine bisher bestehende Unterversorgung reduziert wird und Menschen Zugang zu einer Behandlung erhalten, die zuvor nicht oder unzureichend versorgt waren.
Aufgrund dieser Feststellungen ist der Empfehlung E3 des ZHAW-Berichts zu folgen und ein systematisches epidemiologisches Monitoring der psychischen Gesundheit aufzubauen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
