Quellen / Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III), Entwurf

Schweizerische Bundeskanzlei (Fedlex)

Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III), Entwurf

Herausgeber
Schweizerische Bundeskanzlei (Fedlex)
Sprache
Deutsch
Adresse
https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fgae/2026/43/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-fgae-2026-43-de-pdf-a.pdf

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AbgerufenFormatGrössesha256Fragmente
12.09.2026, 20:22AKTUELLapplication/pdf677 KBf3d496…12a4500a3
  1. #1Änderung des AIG, Art. 41d, ÜberschriftDaueraufenthalt von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und deren Familienangehörigennicht zitiert
  2. #2Änderung des AIG, Art. 41d Abs. 1Nur Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die sich in der Schweiz als selbstständig oder unselbstständig Erwerbstätige aufgehalten haben, und ihre Familienangehörigen können das Recht auf Daueraufenthalt nach dem FZA erwerben. Sie müssen bei der zuständigen kantonalen Behörde ein Gesuch stellen.nicht zitiert
  3. #3Änderung des AIG, Art. 41d Abs. 2Zeiträume von sechs Monaten oder mehr, in denen Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen vollständig auf Sozialhilfe angewiesen sind, werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer, die für den Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt nach dem FZA erforderlich ist, nicht berücksichtigt.nicht zitiert

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