Quellen / Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» (Bilaterale III)

Schweizerischer Bundesrat

Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» (Bilaterale III)

Herausgeber
Schweizerischer Bundesrat
Sprache
Deutsch
Adresse
https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fgae/2026/42/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-fgae-2026-42-de-pdf-a.pdf

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AbgerufenFormatGrössesha256Fragmente
12.09.2026, 20:22AKTUELLapplication/pdf6’741 KBebcf80…f3d6a1d28
  1. #1Institutionelle Elemente, «Streitbeilegung» (PDF-Seite 84)Im Streitfall suchen die Parteien im GA nach einer politischen Lösung. Bei fehlender Einigung im GA kann jede Partei den Streitfall einem paritätischen SchG unterbreiten.zitiert 1×
  2. #2Institutionelle Elemente, «Streitbeilegung» (PDF-Seite 84)Wirft der Streitfall eine Frage betreffend die Auslegung oder Anwendung einer Bestimmung eines Abkommens oder des EU-Rechts auf, deren Anwendung unionsrechtliche Begriffe betrifft, und ist die Auslegung dieser Bestimmung für die Streitbeilegung relevant und für eine Entscheidfällung durch das SchG notwendig, so unterbreitet das SchG diese Frage dem EuGH zur Auslegung, welche für das SchG verbindlich ist.nicht zitiert
  3. #3Ergebnisse der Verhandlungen, Streitbeilegungsmechanismus (PDF-Seite 76)Ob eine Frage dem EuGH vorgelegt wird, entscheidet das SchG, und der EuGH kann nicht von sich aus in einem Schiedsgerichtsverfahren intervenieren. Auch der Entscheid über den Streitfall obliegt in allen Fällen stets dem SchG.zitiert 1×
  4. #4Ergebnisse der Verhandlungen, Ausgleichsmassnahmen (PDF-Seite 76)Leistet eine Partei dem Entscheid des SchG nicht Folge, müssen die Ausgleichsmassnahmen der anderen Partei verhältnismässig sein und sich auf die Binnenmarktabkommen beschränken.zitiert 1×
  5. #5Institutionelle Elemente, «Dynamische Rechtsübernahme» (PDF-Seite 84)Die regelmässige Aktualisierung der bestehenden und künftigen Binnenmarktabkommen wird durch die dynamische Rechtsübernahme sichergestellt; dies unter der Voraussetzung, dass (i) die Schweiz an der Weiterentwicklung des sie betreffenden EU-Rechts teilnehmen kann (Decision Shaping), (ii) ihre verfassungsrechtlichen Verfahren respektiert werden und (iii) keine EU-Rechtsentwicklungen übernommen werden, die in den Anwendungsbereich einer Ausnahme fallen.zitiert 1×
  6. #6Übersicht (PDF-Seiten 5–6)Weder die einzelnen Abkommen noch die darin enthaltenen institutionellen Elemente verhindern, dass eine Volksinitiative lanciert werden kann, die sich gegen die Übernahme einer relevanten Weiterentwicklung des EU-Rechts in die betroffenen Abkommen richtet.zitiert 1×
  7. #7Ziff. 2.1.6.2.8, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der dynamischen Rechtsübernahme (PDF-Seite 103)Letzteres wäre etwa der Fall, wenn ein Bundesbeschluss zur Genehmigung einer Anpassung eines Abkommens in einer Referendumsabstimmung abgelehnt wird und definitiv auf eine neue Vorlage verzichtet wird.zitiert 1×
  8. #8Ausgleichsmassnahmen (PDF-Seite 114)Aus dem Streitbeilegungsmechanismus ergibt sich hingegen, dass jener Partei, die die Möglichkeit akzeptiert, dass die andere Partei Ausgleichsmassnahmen ergreift, ein Ermessensspielraum eingeräumt wird, den Beschluss des GA nicht umzusetzen und so von einer spezifischen Verpflichtung aus einem Binnenmarktabkommen abzuweichen.zitiert 1×

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