Quellen / Änderungsprotokoll zum Abkommen über die Freizügigkeit (AS 2026, Entwurf)
Schweizerische Bundeskanzlei (Fedlex)
Änderungsprotokoll zum Abkommen über die Freizügigkeit (AS 2026, Entwurf)
- Herausgeber
- Schweizerische Bundeskanzlei (Fedlex)
- Sprache
- Deutsch
- Adresse
- https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fgae/2026/44/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-fgae-2026-44-de-pdf-a.pdf
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Versionen
| Abgerufen | Format | Grösse | sha256 | Fragmente |
|---|---|---|---|---|
| 12.09.2026, 20:22AKTUELL | application/pdf | 626 KB | e9bfb4…f5cf6c9b | 2 |
Fragmente der aktuellen Version
- #1Art. 7e FZA (eingefügt durch das Änderungsprotokoll), Satz 1Die Schweiz und die Mitgliedstaaten der Union können beschliessen, das Recht auf Daueraufenthalt nach Artikel 16 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates * nur Unionsbürgern bzw. Schweizer Staatsangehörigen zu gewähren, die sich während insgesamt fünf Jahren rechtmässig als Arbeitnehmende oder Selbstständige im Aufnahmestaat aufgehalten haben, einschliesslich derjenigen, die diesen Status gemäss der genannten Richtlinie behalten, sowie den Familienangehörigen dieser Personen.nicht zitiert
- #2Art. 7e FZA (eingefügt durch das Änderungsprotokoll), Satz 3Für die Berechnung der für den Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt erforderlichen Zeiträume gemäss Absatz 1 können die Schweiz und die Mitgliedstaaten der Union beschliessen, Zeiträume von sechs Monaten oder mehr, in denen die Person vollständig auf Sozialhilfe angewiesen ist, nicht zu berücksichtigen.nicht zitiert
