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Verordnung · Bund (CH)

Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken)

Mit den im Juni 2025 verabschiedeten Eckwerten aufgrund der Massnahmen und Empfehlungen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission beabsichtigt der Bundesrat, das Potenzial zur Liquiditätsversorgung über den Lender of Last Resort auszuweiten. Mit der Vorlage sollen Anforderungen an Banken zur Vorbereitung von zentralbankfähigen Sicherheiten in die Liquiditätsverordnung eingeführt werden.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/50/cons_1

Status
In Vernehmlassung
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Finanzen
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
SIF
Frist
19.11.2026
  1. GeplantAugust 2026
  2. Vernehmlassung12.08.202619.11.2026noch 65 Tage
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • VernehmlassungsvorlagegespeichertDEFRIT
  • Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
  • Synoptische TabellegespeichertDEFRIT
  • BegleitschreibengespeichertDEFRIT
  • Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
  • AdressatenlistegespeichertDEFRIT
  • SR 952.06Verordnung vom 30. November 2012 über die Liquidität der Banken und Wertpapierhäuser (Liquiditätsverordnung, LiqV)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

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