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Verordnung · Bund (CH)
Änderung der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV)
Die Verordnung vom 18. Juni 2021 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) wird geändert, um die Motion 22.4199 Sollberger «Anpassung der Bauarbeitenverordnung hinsichtlich der Notwendigkeit zur Einreichung eines Gesundheits- und Sicherheitsschutzkonzeptes» umzusetzen. Im Umfang dieser Umsetzung können bei ausgewiesenem Bedarf offensichtliche Unklarheiten, (Übersetzungs-)Fehler oder dringliche Anpassungen berücksichtigt werden, sofern diese breit abgestützt sind.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/84/cons_1
Werdegang
- GeplantJanuar 2027
- Vernehmlassung
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Welche Erlasse sich ändern
- SR 832.311.141Verordnung vom 18. Juni 2021 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV)
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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