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Bundesgesetz · Bund (CH)

Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (Umsetzung Motion 24.3202 Candinas Martin)

Die vorliegende Gesetzesrevision ermöglicht den Informationsaustausch zwischen kantonalen Kontrollorganen sowie Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern zur Schwarzarbeitsbekämpfung. Zudem erhalten die kantonalen Kontrollbehörden eine gesetzliche Grundlage für den direkten Zugriff auf das IVZ-Datensystem des Bundesamts für Strassen. Schliesslich wird im Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen vom 26. September 2025 (TJPG) eine Lücke geschlossen, damit die zuständigen Stellen im Bereich der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit dem Transparenzregister Unstimmigkeiten melden dürfen

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/37/cons_1

Status
In Vernehmlassung
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Wirtschaft
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
GS-WBF
Frist
16.10.2026
  1. GeplantJuni 2026
  2. Vernehmlassung19.06.202616.10.2026noch 30 Tage
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • VernehmlassungsvorlagegespeichertDEFRIT
  • Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
  • Synoptische TabellegespeichertDEFRIT
  • BegleitschreibengespeichertDEFRIT
  • Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
  • AdressatenlistegespeichertDEFRIT
  • SR 822.41Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

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