Vorlagen / Gesundheit / Änderung des Heilmittelgesetzes 3b
Bundesgesetz · Bund (CH)
Änderung des Heilmittelgesetzes 3b
Die bestehenden Regelungen im Heilmittelgesetz sollen angepasst werden, insbesondere in Bezug auf die Neuregelung des Versandhandels mit Arzneimitteln, die Implementierung von Massnahmen gegen Versorgungsengpässe, die Harmonisierung der Kompetenzen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren mit dem Medizinalberufegesetz, die Einzelabgabe von Arzneimitteln sowie die Einführung einer Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/21/cons_1
Werdegang
- GeplantJuni 2026
- Vernehmlassung19.06.2026–16.10.2026noch 31 Tage
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Dokumente der Vernehmlassung
- Vernehmlassungsvorlage-2Vernehmlassungsvorlage · gespeichertDEFRIT
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- VernehmlassungsvorlagegespeichertDEFRIT
- Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
- Synoptische TabellegespeichertDEFRIT
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- AntwortformulargespeichertDEFRIT
- BegleitschreibengespeichertDEFRIT
- Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
- AdressatenlistegespeichertDEFRIT
Welche Erlasse sich ändern
- SR 812.21Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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