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Staatsvertrag · Bund (CH)
Genehmigung des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen (SR 0.351.1)
Das Dritte Zusatzprotokoll modernisiert die Zusammenarbeit auf der Grundlage des Grundübereinkommen und bringt insb. Neuerungen im Bereich der elektronischen Übermittlung von Rechtshilfeersuchen, der Einvernahme per Videokonferenz sowie der grenzüberschreitenden technischen Überwachungsmassnahmen. Die Schweiz hat das Zusatzprotokoll im September 2025 unterzeichnet und eine rasche Ratifikation ist aus operativen Gründen wichtig.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/31/cons_1
Werdegang
- GeplantOktober 2026
- Vernehmlassung
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Welche Erlasse sich ändern
- SR 0.351.1Europäisches Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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