Vorlagen / Wirtschaft / Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)
Bundesgesetz · Bund (CH)
Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)
Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) bezweckt, die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten. Das PrSG ist seit dem 1. Juli 2010 in Kraft und setzt die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktesicherheit ins Schweizer Recht um. Seither hat sich im grenzüberschreitenden Warenhandel vieles verändert, insbesondere durch die Zunahme des Onlinehandels. Aufgrund der neuen europäischen Verordnung über die allgemeine Produktesicherheit soll das PrSG teilrevidiert werden. Damit soll das PrSG für Produkte, die nicht durch andere bundesrechtliche Bestimmungen mit denselben Zielen abgedeckt sind, weiterhin ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU gewährleisten und den erleichterten Zugang zum Binnenmarkt der EU als der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz ermöglichen. Diese Vernehmlassung findet parallel zur Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) statt, da diese beiden Erlasse konzeptionell verknüpft sind.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2025/9/cons_1
Werdegang
- GeplantJuni 2026
- Vernehmlassung05.06.2026–28.09.2026noch 13 Tage
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Dokumente der Vernehmlassung
- VernehmlassungsvorlagegespeichertDEFRIT
- Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
- Synoptische TabellegespeichertDEFRIT
- Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
- BegleitschreibengespeichertDEFRIT
- AdressatenlistegespeichertDEFRIT
Welche Erlasse sich ändern
- SR 930.11Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Produktesicherheit (PrSG)
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
Beiträge werden vor dem Erscheinen automatisch auf persönliche Angriffe geprüft. Verantwortlich ist, wer schreibt. Löschen kann einen Beitrag nur, wer ihn geschrieben hat. Nutzungsregeln
Noch keine Beiträge.
