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Bundesgesetz · Bund (CH)

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)

Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) bezweckt, die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten. Das PrSG ist seit dem 1. Juli 2010 in Kraft und setzt die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktesicherheit ins Schweizer Recht um. Seither hat sich im grenzüberschreitenden Warenhandel vieles verändert, insbesondere durch die Zunahme des Onlinehandels. Aufgrund der neuen europäischen Verordnung über die allgemeine Produktesicherheit soll das PrSG teilrevidiert werden. Damit soll das PrSG für Produkte, die nicht durch andere bundesrechtliche Bestimmungen mit denselben Zielen abgedeckt sind, weiterhin ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU gewährleisten und den erleichterten Zugang zum Binnenmarkt der EU als der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz ermöglichen. Diese Vernehmlassung findet parallel zur Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) statt, da diese beiden Erlasse konzeptionell verknüpft sind.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2025/9/cons_1

Status
In Vernehmlassung
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Wirtschaft
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
SECO
Frist
28.09.2026
  1. GeplantJuni 2026
  2. Vernehmlassung05.06.202628.09.2026noch 13 Tage
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • VernehmlassungsvorlagegespeichertDEFRIT
  • Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
  • Synoptische TabellegespeichertDEFRIT
  • Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
  • BegleitschreibengespeichertDEFRIT
  • AdressatenlistegespeichertDEFRIT
  • SR 930.11Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Produktesicherheit (PrSG)

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