Vorlagen / Migration / Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2026/xxx zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Verordnung · Bund (CH)

Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2026/xxx zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Die Verordnung (EU) 2026/xxx des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr regelt das Rückkehrverfahren für Drittstaatsgehörige, die über kein Aufenthaltsrecht in der EU, bzw. im Schengen-Raum verfügen. Im Vergleich zur Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG, die aufgehoben wird, enthält die neue EU-Rückkehrverordnung umfangreichere und grundsätzlich direkt anwendbare Vorschriften für die Mitgliedstaaten im Rückkehrbereich. Im Zentrum stehen dabei die Vereinheitlichung und die Beschleunigung der Rückkehrprozesse.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/62/cons_1

Status
Angekündigt
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Migration
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
SEM
Frist
Januar 2027
  1. GeplantOktober 2026
  2. Vernehmlassung
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • SR 142.20Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG)
  • SR 142.31Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

Beiträge werden vor dem Erscheinen automatisch auf persönliche Angriffe geprüft. Verantwortlich ist, wer schreibt. Löschen kann einen Beitrag nur, wer ihn geschrieben hat. Nutzungsregeln

Noch keine Beiträge.