Vorlagen / Gesellschaft / Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen der beruflichen Vorsorge zur Umsetzung der Motionen SGK-S 22.3389, Ettlin Erich 24.3372 und Silberschmidt 24.3067

Verordnung · Bund (CH)

Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen der beruflichen Vorsorge zur Umsetzung der Motionen SGK-S 22.3389, Ettlin Erich 24.3372 und Silberschmidt 24.3067

Nachfolgende Motionen wurden vom Parlament angenommen. Der Bundesrat ist damit beauftragt, die erforderlichen Verordnungsanpassungen vorzunehmen. Diese sollen nun im Rahmen eines Änderungspakets umgesetzt werden. - Motion SGK-S 22.3389 «Auch Nebenerwerbseinkommen ins BVG» (Annahme am 28.02.2023) - Motion Ettlin Erich 24.3372 «Öffentlich-rechtliche Pensionskassen dürfen nicht benachteiligt werden» (Annahme am 24.09.2025) - Motion Silberschmidt 24.3067 «Teilbezug von Vorsorgegeldern ermöglichen» (Annahme am 18.09.2025)

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/68/cons_1

Status
Angekündigt
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Gesellschaft, Altersvorsorge
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
BSV
Frist
Januar 2027
  1. GeplantOktober 2026
  2. Vernehmlassung
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • SR 831.425Verordnung vom 3. Oktober 1994 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung, FZV)
  • SR 831.441.1Verordnung vom 18. April 1984 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2)
  • SR 831.461.3Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

Beiträge werden vor dem Erscheinen automatisch auf persönliche Angriffe geprüft. Verantwortlich ist, wer schreibt. Löschen kann einen Beitrag nur, wer ihn geschrieben hat. Nutzungsregeln

Noch keine Beiträge.