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Verordnung · Bund (CH)

Verordnungen zum Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung

Mit dem neuen Bundesgesetz soll einerseits eine Betreuungszulage auf der Grundlage des Familienzulagengesetzes geschaffen werden, andererseits sollen die Kantone globale Finanzhilfen erhalten, die auf der Grundlage von Programmvereinbarungen zur Weiterentwicklung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung gewährt werden. Der Bundesrat regelt in den Verordnungen unter anderem die Anerkennung der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die sachlichen Gründe der Nichterwerbstätigkeit der zweiten anspruchsrelevanten Person, die Eckwerte für den eingeschränkten Export sowie Grundsätze zum Datenschutz.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/82/cons_1

Status
Angekündigt
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Gesellschaft, Altersvorsorge
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
BSV
Frist
April 2027
  1. GeplantDezember 2026
  2. Vernehmlassung
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

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