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Feuerwerksbranche & Handel

Importeure, Fachhandel und Feuerwerksfirmen stark betroffen, Gesamtwirtschaft kaum

direktnur qualitativ↓ sinktteilweise umkehrbarImporteure, Fachhändler und Firmen, die Feuerwerke abbrennen

Etwa drei Viertel der verwendeten Feuerwerkskörper werden importiert, vor allem aus China. Der Branchenverband SKF geht von einem Jahresumsatz von 50 bis 60 Millionen Franken aus; lärmerzeugende Feuerwerkskörper machen laut Schätzungen der Branche um die 70 Prozent des Umsatzes aus. Laut Bundesrat schränkt das Verkaufsverbot die Wirtschaftsfreiheit der Firmen ein, die Feuerwerkskörper herstellen, importieren, handeln oder gewerbsmässig verwenden. Stark betroffen wären die Importeure – der Import läuft grösstenteils über ein Dutzend Grossfirmen – und Firmen, die Feuerwerke abbrennen. Die vier Schweizer Hersteller produzieren fast ausschliesslich lärmarme Artikel und wären weniger betroffen, für die grossen Detailhändler wären die Auswirkungen gering. Direkt in Herstellung und Import arbeiten gegen 200 Mitarbeitende. Auf die Gesamtwirtschaft wären die Auswirkungen laut Bundesrat gering.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (10)

stützt

Andere Firmen bieten, neben dem Verkauf von Feuerwerkskörper, das Abbrennen von Feuerwerken an. Sie wären daher stark betroffen sowohl von einem Verkaufsverbot von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern, als auch von einem Rückgang der Veranstaltungen mit Feuerwerk.

stützt

Das Verbot vom Verkauf von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern stellt eine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit gemäss Artikel 27 und 94 BV dar, da Firmen, die Feuerwerkskörper in der Schweiz produzieren, importieren, handeln oder gewerbsmässig verwenden in ihrer privatwirtschaftlichen Betätigung eingeschränkt werden.

relativiert

In der Schweiz gibt es derzeit vier Firmen, die Feuerwerkskörper herstellen. Sie produzieren ausschliesslich oder praktisch ausschliesslich lärmarme Feuerwerksartikel, vorwiegend Vulkane und Bengalhölzer sowie Tischfeuerwerk. Als Hersteller wären sie daher von einer Annahme der Initiative weniger stark betroffen.

relativiert

Bei den grossen Detailhändlerinnen (Coop, Migros, Aldi, Lidl) machen Feuerwerkskörper nur einen sehr kleinen Teil des Sortiments aus. Entsprechend wären für sie die Auswirkungen eines Verkaufsverbots von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern gering.