Kantone, Gemeinden & Vollzug
Was schon heute gilt
direktnur qualitativkeine VeränderungUmkehrbarkeit offenKantone und Gemeinden
Einfuhr, Verkauf und Verwendung von Feuerwerk sind schon heute auf allen drei föderalen Ebenen geregelt. Die Kantone können den Detailhandel zeitlich auf bestimmte Anlässe beschränken und den Verkauf bestimmter Feuerwerkskörper verbieten. Neun der zehn grössten Städte schränken die Verwendung ein, meist ist sie ohne Bewilligung nur am Nationalfeiertag, an Silvester und an sonstigen Bräuchen erlaubt; Davos hat 2020 in einer Gemeindeabstimmung lärmerzeugende Feuerwerkskörper verboten, weitere Gemeinden sind gefolgt. Vor dem Nationalfeiertag und vor Silvester informiert der Bund über einen rücksichtsvollen Umgang mit Feuerwerk. Laut Bundesrat geht die Initiative deshalb zu weit: Kantone und Gemeinden können Feuerwerk bereits heute einschränken, der zusätzliche Schutz durch die Verfassungsänderung wäre beschränkt. Die Initiative will Menschen und Tiere vor Knalllärm schützen; ein absolutes Feuerwerksverbot verlangt sie nicht – Feuerwerkskörper ohne Lärm blieben erlaubt.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.