Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare / Auswirkungen / Unverheiratete: Ungleichbehandlung bleibt oder nimmt zu

Unverheiratete & Alleinerziehende

Unverheiratete: Ungleichbehandlung bleibt oder nimmt zu

1. Ordnungnur qualitativRichtung unklarteilweise umkehrbarUnverheiratete Paare, Alleinstehende und Alleinerziehende

Die Initiative verbietet nur, Ehepaare zu benachteiligen; eine Mehrbelastung von Unverheirateten gegenüber Verheirateten wäre laut Bundesrat im Umkehrschluss zulässig. Nach seiner Einschätzung stellt die Initiative keine Zivilstandsneutralität her: Die je nach Konstellation bestehende Benachteiligung Unverheirateter würde weiter bestehen oder sogar verstärkt. Mit der alternativen Steuerberechnung bliebe sie gegenüber den Ehepaaren bestehen, die heute weniger zahlen; ein Vollsplitting würde Unverheiratete vergleichsweise hoch belasten. Ob Alleinerziehende und unverheiratete Eltern mehr zahlen, hängt von der Umsetzung ab: Verlören sie den günstigeren Tarif, den sie heute erhalten, entstünden für sie laut Bundesrat Mehrbelastungen. Ein Ehepaar zahlt laut Bundesrat auch mit der alternativen Steuerberechnung in jedem Fall weniger als eine unverheiratete Person mit gleichem Einkommen. Laut den Initiantinnen und Initianten soll die Initiative dagegen alle Paare unabhängig vom Lebensmodell gleich behandeln.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (9)

stützt

Die alternative Steuerberechnung hat daher gleichzeitig zur Folge, dass Zweiverdienerehepaare eine tiefere Steuerlast als Einverdienerehepaare mit dem gleichen Gesamteinkommen aufweisen können. Bei Ehepaaren, welche heute eine Minderbelastung gegenüber unverheirateten Paaren aufweisen, hat die alternative Steuerberechnung keine Auswirkungen, womit die Mehrbelastung von unverheirateten Paaren weiterhin bestehen bleibt.

stützt

Sollen jegliche Mehrbelastungen von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren vermieden werden, so liesse sich dies mit einem Vollsplitting umsetzen. Dies würde aber zu einer vergleichsweise hohen Besteuerung von unverheirateten Personen führen.

stützt

Die Initiative schafft zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren ab, sie stellt aber keine Zivilstandsneutralität her. Die je nach Konstellation bestehende Benachteiligung von unverheirateten Personen gegenüber Ehepaaren würde weiter bestehen oder sogar noch verstärkt.

stützt

Die «Steuergerechtigkeits-Initiative» resp. der dazu verabschiedete indirekte Gegenvorschlag zur Einführung der Individualbesteuerung ist zivilstandsneutral, er schliesst sowohl Minder- als auch Mehrbelastungen für unverheiratete Paare gegenüber verheirateten Paaren aus. Demgegenüber würde die vorliegende Volksinitiative die Zivilstandsneutralität verletzen, indem unverheiratete Personen im Vergleich zu Ehepaaren tendenziell Mehrbelastungen aufweisen.

stützt

Dabei stellt sich die Frage, ob jegliche Mehrbelastungen in jedem Einzelfall ausgeschlossen wären. Zulässig wäre demgegenüber im Umkehrschluss eine Mehrbelastung von unverheirateten Personen im Vergleich zu verheirateten.

relativiert

Um steuerliche Benachteiligungen von Ehepaaren zu vermeiden, ist der Splitting-Vorteil ausschliesslich Ehepaaren zu gewähren. Unverheiratete Personen mit Kindern würden sodann nach dem Grundtarif besteuert. Dies führt im Vergleich zu heute zu Mehrbelastungen bei unverheirateten Personen mit Kindern sowie Alleinerziehenden.

relativiert

Der Wegfall des privilegierten Tarifs führt hingegen bei unverheirateten Personen mit Kindern zu Mehrbelastungen. Dies betrifft sowohl Alleinerziehende als auch unverheiratete Paare mit Kindern.

relativiert

Mit der Initiative solle Gerechtigkeit für alle Paare geschaffen werden, damit sie – unabhängig vom Lebensmodell – gleichbehandelt würden.

Kontext

Im Weiteren ist die Belastung eines Ehepaars in jedem Fall niedriger als diejenige einer unverheirateten Person mit gleichem Einkommen.