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Bilaterals III / Legal impacts / Compensatory measures in the event of non-compliance with an arbitral ruling

Future regulatory risk

Compensatory measures in the event of non-compliance with an arbitral ruling

affects Institutional Protocol AFMP Art. 11 Abs. 1Switzerland–EU agreement

If a party does not comply with an arbitral ruling, the other may take proportionate compensatory measures within the internal market agreements. This can also be the consequence of a popular vote that rejects an adoption or conflicts with an obligation under the agreement.

Machine translation · German original

Folgt eine Partei einem Schiedsspruch nicht, kann die andere verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen in den Binnenmarktabkommen ergreifen. Das kann auch die Folge eines Volksentscheids sein, der eine Übernahme ablehnt oder einer Pflicht aus dem Abkommen widerspricht.

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  1. Institutional Protocol AFMP Art. 10 Abs. 2 · AS 2026 (Entwurf)

    Procedure in the event of difficulties of interpretation or application

    Gelingt es dem Gemischten Ausschuss innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Tag, an dem er mit der Angelegenheit befasst wurde, nicht, eine Lösung für die Schwierigkeiten gemäss Absatz 1 des vorliegenden Artikels zu finden, so kann jede Vertragspartei verlangen, dass ein Schiedsgericht die Streitigkeit nach den in der Anlage festgelegten Regeln entscheidet.

    Institutional Protocol AFMP Art. 10 Abs. 3 · AS 2026 (Entwurf)

    Procedure in the event of difficulties of interpretation or application

    Wirft die Streitigkeit eine Frage betreffend die Auslegung oder Anwendung einer Bestimmung gemäss Artikel 7 Absatz 2 auf und ist die Auslegung dieser Bestimmung für die Streitbeilegung relevant und für seine Entscheidungsfindung notwendig, so legt das Schiedsgericht diese Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union vor.

    Institutional Protocol AFMP Art. 10 Abs. 4 Bst. a · AS 2026 (Entwurf)

    Procedure in the event of difficulties of interpretation or application

    so ist die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union für das Schiedsgericht bindend

    Institutional Protocol AFMP Art. 11 Abs. 1 · AS 2026 (Entwurf)affected

    Compensatory measures

    Wenn die Vertragspartei, die gemäss Schiedsgericht gegen das Abkommen verstossen hat, der anderen Vertragspartei nicht innerhalb einer angemessenen Frist gemäss Artikel IV.2 Absatz 6 der Anlage mitteilt, welche Massnahmen sie zur Umsetzung des Schiedsspruchs ergriffen hat, oder wenn die andere Vertragspartei der Auffassung ist, dass durch die mitgeteilten Massnahmen dem Schiedsspruch nicht Folge geleistet wird, kann diese andere Vertragspartei im Rahmen des Abkommens oder eines anderen bilateralen Abkommens in den Bereichen betreffend den Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt, verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen (im Folgenden «Ausgleichsmassnahmen») ergreifen, um ein mögliches Ungleichgewicht zu beheben.

    Institutional Protocol AFMP Art. 11 Abs. 2 · AS 2026 (Entwurf)

    Compensatory measures

    Fasst der Gemischte Ausschuss innerhalb eines Monats nach dem Tag der Notifikation der geplanten Ausgleichsmassnahmen keinen Beschluss zur Aussetzung, Änderung oder Aufhebung dieser Ausgleichsmassnahmen, so kann jede Vertragspartei die Frage der Verhältnismässigkeit dieser Ausgleichsmassnahmen gemäss Anlage der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellen.

    • Institutional Protocol AFMP Art. 11 Abs. 1 requires Institutional Protocol AFMP Art. 10 Abs. 2Compensatory measures require an arbitral ruling that has not been complied with.
    • Institutional Protocol AFMP Art. 11 Abs. 2 refers to Institutional Protocol AFMP Art. 10 Abs. 2The arbitral tribunal can rule on the proportionality of compensatory measures.
    • Institutional Protocol AFMP Art. 10 Abs. 3 refers to Institutional Protocol AFMP Art. 10 Abs. 2The arbitral tribunal that makes the referral is the one seised under para. 2.
    • Institutional Protocol AFMP Art. 10 Abs. 4 Bst. a refers to Institutional Protocol AFMP Art. 10 Abs. 3The binding effect applies to questions that the arbitral tribunal refers under para. 3.
  2. Future regulatory risk · Institutional Protocol AFMP Art. 11 Abs. 1

    Compensatory measures in the event of non-compliance with an arbitral ruling

    supports

    Ausgleichsmassnahmen gelten nicht rückwirkend. Insbesondere bleiben die bereits vor dem Wirksamwerden der Ausgleichsmassnahmen erworbenen Rechte und Pflichten von Privatpersonen und Wirtschaftsakteuren unberührt.

    supports

    Fasst der Gemischte Ausschuss innerhalb eines Monats nach dem Tag der Notifikation der geplanten Ausgleichsmassnahmen keinen Beschluss zur Aussetzung, Änderung oder Aufhebung dieser Ausgleichsmassnahmen, so kann jede Vertragspartei die Frage der Verhältnismässigkeit dieser Ausgleichsmassnahmen gemäss Anlage der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellen.

    context

    Aus dem Streitbeilegungsmechanismus ergibt sich hingegen, dass jener Partei, die die Möglichkeit akzeptiert, dass die andere Partei Ausgleichsmassnahmen ergreift, ein Ermessensspielraum eingeräumt wird, den Beschluss des GA nicht umzusetzen und so von einer spezifischen Verpflichtung aus einem Binnenmarktabkommen abzuweichen.

    context

    Letzteres wäre etwa der Fall, wenn ein Bundesbeschluss zur Genehmigung einer Anpassung eines Abkommens in einer Referendumsabstimmung abgelehnt wird und definitiv auf eine neue Vorlage verzichtet wird.

    supports

    Wenn die Vertragspartei, die gemäss Schiedsgericht gegen das Abkommen verstossen hat, der anderen Vertragspartei nicht innerhalb einer angemessenen Frist gemäss Artikel IV.2 Absatz 6 der Anlage mitteilt, welche Massnahmen sie zur Umsetzung des Schiedsspruchs ergriffen hat, oder wenn die andere Vertragspartei der Auffassung ist, dass durch die mitgeteilten Massnahmen dem Schiedsspruch nicht Folge geleistet wird, kann diese andere Vertragspartei im Rahmen des Abkommens oder eines anderen bilateralen Abkommens in den Bereichen betreffend den Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt, verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen (im Folgenden «Ausgleichsmassnahmen») ergreifen, um ein mögliches Ungleichgewicht zu beheben.

  3. Direct democracy

    Popular votes against the adoption of EU law remain possible

    Referendums and popular initiatives against an adoption remain possible. Switzerland has a maximum of two years for its constitutional procedures, or three in the case of a referendum. If the people reject an adoption and a new proposal is definitively abandoned, this can give rise to a dispute; if Switzerland then does not implement an arbitral ruling, compensatory measures are possible. The Federal Council describes this as room for manoeuvre: anyone who accepts compensatory measures can deviate from an obligation under an internal market agreement. The same procedure (Art. 10 and 11) applies if a popular vote that has been accepted later conflicts with an obligation under the agreement.

    Machine translation · German original

    Referendum und Volksinitiative gegen eine Übernahme bleiben möglich. Für ihre verfassungsrechtlichen Verfahren hat die Schweiz höchstens zwei Jahre, bei einem Referendum drei. Lehnt das Volk eine Übernahme ab und wird endgültig auf eine neue Vorlage verzichtet, kann daraus ein Streitfall entstehen; setzt die Schweiz einen Schiedsspruch dann nicht um, sind Ausgleichsmassnahmen möglich. Der Bundesrat beschreibt das als Ermessensspielraum: Wer Ausgleichsmassnahmen in Kauf nimmt, kann von einer Pflicht aus einem Binnenmarktabkommen abweichen. Dasselbe Verfahren (Art. 10 und 11) gilt, wenn ein angenommener Volksentscheid später einer Pflicht aus dem Abkommen widerspricht.

    Described only qualitatively, without a figure.

  4. Switzerland–EU institutional cooperation

    Compensatory measures if an arbitral ruling is not implemented

    If a party does not implement an arbitral ruling, the other may take proportionate compensatory measures – in the same or in another internal market agreement, but not beyond. The arbitral tribunal can rule on proportionality. Compensatory measures do not have retroactive effect; rights already acquired by private individuals and companies remain unaffected.

    Machine translation · German original

    Setzt eine Partei einen Schiedsspruch nicht um, kann die andere verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen - im selben oder in einem anderen Binnenmarktabkommen, nicht darüber hinaus. Über die Verhältnismässigkeit kann das Schiedsgericht entscheiden. Ausgleichsmassnahmen wirken nicht rückwirkend; bereits erworbene Rechte von Privatpersonen und Unternehmen bleiben unberührt.

    Described only qualitatively, without a figure.