Vorlagen / Verkehr / Änderung der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) und Totalrevision der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-ÖV)

Verordnung · Bund (CH)

Änderung der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) und Totalrevision der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-ÖV)

Infolge der vom National- und Ständerat angenommenen Motion Buffat (23.4291) ist eine Anpassung der Verordnung über die Sicherheitsorgane (VST; SR 745.21) nötig. Gleichzeitig soll die Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-ÖV; RS 742.147.2) revidiert werden, um den rechtmässigen Einsatz von Videokameras, einschliesslich tragbarer Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte (z. B. Bodycams), zu ermöglichen.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/26/cons_1

Status
In Vernehmlassung
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Verkehr
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
BAV
Frist
26.11.2026
  1. GeplantApril 2026
  2. Vernehmlassung26.08.202626.11.2026noch 72 Tage
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • Vernehmlassungsvorlage VüV-ÖVVernehmlassungsvorlage · gespeichertDEFRIT
  • Vernehmlassungsvorlage VSTVernehmlassungsvorlage · gespeichertDEFRIT
  • Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
  • Synoptische TabellegespeichertDEFRIT
  • BegleitschreibengespeichertDEFRIT
  • Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
  • AdressatenlistegespeichertDEFRIT
  • SR 742.147.2Verordnung vom 4. November 2009 über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (Videoüberwachungsverordnung ÖV, VüV-ÖV)
  • SR 745.21Verordnung vom 17. August 2011 über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

Beiträge werden vor dem Erscheinen automatisch auf persönliche Angriffe geprüft. Verantwortlich ist, wer schreibt. Löschen kann einen Beitrag nur, wer ihn geschrieben hat. Nutzungsregeln

Noch keine Beiträge.