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Bundesgesetz · Bund (CH)

Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG) und des Heilmittelgesetzes (HMG)

Die nationale Auskunftsstelle für Vergiftungen, Tox Info Suisse, erbringt wichtige Dienstleistungen für Private und Fachpersonen bei Vergiftungen. Die Finanzierung der Auskunftsstelle ist jedoch nicht ausreichend geregelt. Das aktuelle Chemikaliengesetz sieht die Bezeichnung und finanzielle Abgeltung einer Auskunftstelle durch den Bund vor. Es soll so geändert werden, dass die Herstellerinnen von Chemikalien verpflichtet werden, eine zentrale Auskunftsstelle zu betreiben und zu finanzieren. Eine analoge Pflicht soll auch den Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln auferlegt und im Heilmittelgesetz verankert werden. Die öffentliche Hand soll weiterhin die Auskunftsstelle finanziell unterstützen.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/24/cons_1

Status
Angekündigt
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Gesundheit
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
BAG
Frist
Februar 2027
  1. GeplantOktober 2026
  2. Vernehmlassung
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • SR 812.21Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)
  • SR 813.1Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

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