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Bundesgesetz · Bund (CH)
Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG) und des Heilmittelgesetzes (HMG)
Die nationale Auskunftsstelle für Vergiftungen, Tox Info Suisse, erbringt wichtige Dienstleistungen für Private und Fachpersonen bei Vergiftungen. Die Finanzierung der Auskunftsstelle ist jedoch nicht ausreichend geregelt. Das aktuelle Chemikaliengesetz sieht die Bezeichnung und finanzielle Abgeltung einer Auskunftstelle durch den Bund vor. Es soll so geändert werden, dass die Herstellerinnen von Chemikalien verpflichtet werden, eine zentrale Auskunftsstelle zu betreiben und zu finanzieren. Eine analoge Pflicht soll auch den Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln auferlegt und im Heilmittelgesetz verankert werden. Die öffentliche Hand soll weiterhin die Auskunftsstelle finanziell unterstützen.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/24/cons_1
Werdegang
- GeplantOktober 2026
- Vernehmlassung
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Welche Erlasse sich ändern
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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