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Bundesgesetz · Bund (CH)

Bundesgesetz über Bauprodukte

Die Schweizer Bauproduktegesetzgebung (Bauproduktegesetz, BauPG, SR 933.0 und Bauprodukteverordnung, BauPV, SR 933.01) regelt, wie Bauprodukte in der Schweiz auf den Markt kommen dürfen. Diese Bestimmungen sind äquivalent mit der europäischen Bauprodukteverordnung von 2011 (Verordnung (EU) 305/2011, Construction Products Regulation CPR-2011). Die Äquivalenz die-ser Erlasse ist die Voraussetzung für das Kapitel 16 des bilateralen Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA, SR 0.946.526.81). In der EU wurde die CPR revidiert. Die CPR-2024 ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten. Um den Marktzugang für die Schweizer Unternehmen zum Markt der Europäischen Union (EU) im Bereich der Bauprodukte zu erhalten, muss die Äquivalenz der Schweizer Erlasse mit der CPR-2024 wieder hergestellt werden, damit das MRA weitergeführt werden kann. Das bedeutet, dass die geltenden schweizerischen Rechtsvorschriften für Bauprodukte überarbeitet werden müssen. Im Rahmen dieser Revision sollen die Regelungen der CPR-2024 in der Bauproduktegesetzgebung abgebildet werden.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/48/cons_1

Status
Angekündigt
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
BBL
Frist
Mai 2027
  1. GeplantJanuar 2027
  2. Vernehmlassung
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • SR 933.0Bundesgesetz vom 21. März 2014 über Bauprodukte (Bauproduktegesetz, BauPG)
  • SR 933.01Verordnung vom 27. August 2014 über Bauprodukte (Bauprodukteverordnung, BauPV)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

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