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Bundesgesetz · Bund (CH)

Bundesgesetz zur Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht und zu Änderungen der Bundesgerichtsbarkeit

Die Vorlage soll die Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht in Umsetzung der gleichlautenden Motionen 21.3970 und 21.3972 der Kommissionen für Rechtsfragen des Ständerates und Nationalrates («Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht») reformieren. Zudem sollen die Regelungen über die Bundesgerichtsbarkeit punktuell überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Motion 24.3819 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (Strafverfahren gegen eine minderjährige Person wegen einer terroristischen Straftat. Einführung einer Meldepflicht) umgesetzt werden.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/8/cons_1

Status
In Vernehmlassung
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Justiz
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
BJ
Frist
16.10.2026
  1. GeplantJuni 2026
  2. Vernehmlassung24.06.202616.10.2026noch 31 Tage
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • VernehmlassungsvorlagegespeichertDEFRIT
  • Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
  • Synoptische TabellegespeichertDEFRIT
  • Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
  • BegleitschreibengespeichertDEFRIT
  • AdressatenlistegespeichertDEFRIT
  • SR 170.32Bundesgesetz vom 14. März 1958 über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz, VG)
  • SR 173.32Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG)
  • SR 173.71Bundesgesetz vom 19. März 2010 über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG)
  • SR 312.0Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO)
  • SR 312.1Schweizerische Jugendstrafprozessordnung vom 20. März 2009 (Jugendstrafprozessordnung, JStPO)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

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