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Staatsvertrag · Bund (CH)

Plurilaterales Abkommen über den elektronischen Geschäftsverkehr

Die Verhandlungen zum plurilateralen Abkommen über den elektronischen Geschäftsverkehr (E Commerce Abkommen, ECA) wurden im Rahmen der WTO in der Substanz im Jahr 2024 abgeschlossen. Am 28. März 2026 haben anlässlich der 14. ordentlichen WTO-Ministerkonferenz 67 Mitglieder, darunter die Schweiz, entschieden, das Abkommen mit einem Anhang über Interimvereinbarungen umzusetzen. Ziel bleibt die derzeit von einzelnen WTO-Mitgliedern blockierte formelle Integration des Abkommens in den WTO Rechtsrahmen (Anhang 4 des WTO Abkommens). Das ECA dient der Vereinfachung des digitalen Handels zwischen den Mitgliedern und gleichzeitig der Stärkung der Rechtssicherheit.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/76/cons_1

Status
Angekündigt
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Wirtschaft
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
SECO
Frist
Januar 2027
  1. GeplantOktober 2026
  2. Vernehmlassung
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

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