Vorlagen / Wirtschaft / Plurilaterales Abkommen über den elektronischen Geschäftsverkehr
Staatsvertrag · Bund (CH)
Plurilaterales Abkommen über den elektronischen Geschäftsverkehr
Die Verhandlungen zum plurilateralen Abkommen über den elektronischen Geschäftsverkehr (E Commerce Abkommen, ECA) wurden im Rahmen der WTO in der Substanz im Jahr 2024 abgeschlossen. Am 28. März 2026 haben anlässlich der 14. ordentlichen WTO-Ministerkonferenz 67 Mitglieder, darunter die Schweiz, entschieden, das Abkommen mit einem Anhang über Interimvereinbarungen umzusetzen. Ziel bleibt die derzeit von einzelnen WTO-Mitgliedern blockierte formelle Integration des Abkommens in den WTO Rechtsrahmen (Anhang 4 des WTO Abkommens). Das ECA dient der Vereinfachung des digitalen Handels zwischen den Mitgliedern und gleichzeitig der Stärkung der Rechtssicherheit.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/76/cons_1
Werdegang
- GeplantOktober 2026
- Vernehmlassung
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
Beiträge werden vor dem Erscheinen automatisch auf persönliche Angriffe geprüft. Verantwortlich ist, wer schreibt. Löschen kann einen Beitrag nur, wer ihn geschrieben hat. Nutzungsregeln
Noch keine Beiträge.
