Bilaterale III / Auswirkungen / Nationale Ersatzfinanzierung für Forschungsprojekte
Bundesfinanzen
Nationale Ersatzfinanzierung für Forschungsprojekte
direktquantifiziert↓ sinktumkehrbarBundeshaushalt, Bereich Bildung, Forschung und Innovation, ab 2025
Ohne Assoziierung finanziert der Bund Forschende in der Schweiz über Übergangsmassnahmen selbst. Mit der Assoziierung fliessen die Projektmittel direkt von der Europäischen Kommission. Der Pflichtbeitrag, den die Schweiz dafür leistet, ist eine eigene Grösse und hier nicht erfasst.
Mit der Assoziierung ab Programmjahr 2025 finanziert die Europäische Kommission die Projekte direkt; nationale Ersatzfinanzierung entfällt weitgehend. Obergrenze für Restfälle, etwa einzelne nicht zugängliche Ausschreibungen. Beispielrechnung.
Analyselauf
Seed v1 – Bilaterale III · 12.09.2026
Veröffentlicht
12.09.2026
Belege zur Schätzung (3)
stützt
Die Projektfinanzierung erfolgt nun direkt von der Europäischen Kommission, da die Schweiz zu diesem Zweck einen Pflichtbeitrag an die EU leistet.
Fragment#2 · Status der Schweiz, Absatz 1, Satz 3
Versionabgerufen 12.09.2026 · HTML · sha256 6b6065…95221008
HerausgeberStaatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
stützt
Das EUPA wurde am 10. November 2025 unterzeichnet. Dieses wird per sofort angewendet, womit die Schweiz rückwirkend per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm, und dem DEP assoziiert ist, und ab 1. Januar 2026 an ITER teilnehmen wird.
Fragment#1 · Status der Schweiz, Absatz 1, Sätze 1–2
Versionabgerufen 12.09.2026 · HTML · sha256 6b6065…95221008