Bilaterale III / Auswirkungen / Nationale Ersatzfinanzierung für Forschungsprojekte

Bundesfinanzen

Nationale Ersatzfinanzierung für Forschungsprojekte

direktquantifiziert↓ sinktumkehrbarBundeshaushalt, Bereich Bildung, Forschung und Innovation, ab 2025

Ohne Assoziierung finanziert der Bund Forschende in der Schweiz über Übergangsmassnahmen selbst. Mit der Assoziierung fliessen die Projektmittel direkt von der Europäischen Kommission. Der Pflichtbeitrag, den die Schweiz dafür leistet, ist eine eigene Grösse und hier nicht erfasst.

650CHF Mio. pro JahrBeispielwert

Status quo · tief 550 · zentral 650 · hoch 700

Annahme der Vorlage: 0 bis 100; Status quo: 550 bis 700Annahme der VorlageStatus quo0200400600800
Einheit: CHF Mio. pro Jahr
Quellen0.9Kausalität0.6Modell0.4Messung0.8Gesamt0.6
Periode
2025–2027
Währung
CHF, Preisjahr 2024, nominal
Methodik
Die für 2021–2024 beschlossenen Übergangsmassnahmen (2,6 Milliarden CHF) gleichmässig auf vier Programmjahre verteilt (650 Mio. CHF pro Jahr) und für die Programmjahre 2025–2027 fortgeschrieben. Spanne: geringere Beteiligung (550) bis gleichbleibende Beteiligung mit Teuerung (700). Beispielrechnung.
Analyselauf
Seed v1 – Bilaterale III · 12.09.2026
Veröffentlicht
12.09.2026

Belege zur Schätzung (1)

stützt

Um die Folgen des Drittland-Status der Schweiz im Horizon-Paket abzufedern, hat der Bundesrat für die Jahre 2021–2024 Übergangsmassnahmen beschlossen. Dafür stehen 2,6 Milliarden Schweizer Franken zur Verfügung, die das SBFI entweder direkt an Projektbeteiligte auszahlt oder über den Schweizerische Nationalfonds (SNF), Innosuisse und die Europäische Weltraumorganisation (ESA) aufwendet.

2,6 Mrd. CHF für 2021–2024

  • Fragment#5 · Übergangsmassnahmen 2021–2024 für das Horizon-Paket, Absatz 1
  • Versionabgerufen 12.09.2026 · HTML · sha256 6b6065…95221008
  • QuelleHorizon-Paket 2021–2027
  • HerausgeberStaatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI