Produkthaftung: Autonomer Nachvollzug ohne Verpflichtung ist der falsche Weg
Bern einfach, Folge vom 16.09.202620:59–22:48 · 2 Min.
Meinung von Bern einfach · verdichtet vom Redaktor
Ein Vorstoss verlangt, dass die Schweiz die EU-Richtlinie zur Produkthaftung übernimmt, obwohl dazu keine Verpflichtung besteht. Die Richtlinie bringt Beweislastumkehr und erleichterte Sammelklagen. Dass das Bundesamt für Justiz solche Elemente wiederholt ins Schweizer Recht bringen will, ist problematisch.
Beat Flach hatte als Nationalrat verlangt, die Schweiz solle die EU-Richtlinie zur Produkthaftpflicht übernehmen. Seine Nachfolgerin Barbara Portmann hat den Vorstoss übernommen, rückt inzwischen aber davon ab und will keine Eins-zu-eins-Übernahme aus Brüssel; möglicherweise zieht sie den Vorstoss zurück.
Der Inhalt bleibt der gleiche: Die Richtlinie sieht eine Umkehr der Beweislast vor und erleichtert Sammelklagen. Eine solche Übernahme ohne rechtliche Verpflichtung ist nicht im Interesse des Standorts.
Im Bundesamt für Justiz findet man diese Elemente seit längerem anziehend. Der zuständige Vizedirektor hat bereits bei der Revision der Zivilprozessordnung ähnliche Regeln einzubringen versucht und hat den Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungsinitiative mitverantwortet. Das Amt sollte seine Aufgabe wieder stärker im Dienst der Rechtsordnung des Bundes sehen.
Was schwur.ch dazu hat
- GremiumglpPartei, aus der der Vorstoss stammt
- PersonBarbara Portmannhat den Vorstoss übernommen
- PersonBeat Flachhat den Vorstoss als Nationalrat eingereicht
- VorlageEidgenössische Volksinitiative 'Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt'Initiative, deren Gegenvorschlag im Thema genannt wird
- GremiumEidgenössisches Justiz- und PolizeidepartementDepartement des kritisierten Bundesamts
- VorlageTeilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)Vorlage im Bereich Produktesicherheit
- Bundesamt für Justiz Gremium
