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Verordnung · Bund (CH)
Revision der Verordnung des EDI über die Länderlisten nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
In der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02) wurde am 1. Juli 2025 eine Deklarationspflicht für Lebensmittel tierischer Herkunft eingeführt, bei deren Herstellung das Tier mit schmerzverursachenden Methoden ohne Schmerzaus-schaltung behandelt wurde. Zeitgleich wurde eine Verordnung des EDI über die Län-derlisten nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung erlassen, deren Listen in den Anhängen noch leer sind. In diesen Listen sollen diejenigen Län-der aufgeführt werden, welche die deklarationspflichtigen Herstellungsmethoden ge-setzlich verbieten. Lebensmittel aus solchen Ländern sind von der Deklarationspflicht ausgenommen, wenn sie nach dem im jeweiligen Land geltenden Recht hergestellt wurden. Innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist für die Deklarationspflicht sollen die Länderlisten erlassen werden.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/15/cons_1
Werdegang
- GeplantAugust 2026
- Vernehmlassung22.06.2026–13.10.2026noch 28 Tage
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Dokumente der Vernehmlassung
- VernehmlassungsvorlagegespeichertDEFRIT
- Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
- Synoptische TabellegespeichertDEFRIT
- AntwortformulargespeichertDEFRIT
- Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
- BegleitschreibengespeichertDEFRIT
- AdressatenlistegespeichertDEFRIT
Welche Erlasse sich ändern
- SR 817.022.81Verordnung des EDI vom 28. Mai 2025 über die Länderlisten nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (Länderlistenverordnung Lebensmittel)
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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